Samstag, 24.09.2005
Hundehaftpflicht
Hundehaftpflicht, Versicherungsvergleich im Internet
Da in der Privathaftpflichtversicherung Hunde nicht mitversichert sind, sollten sich Hundebesitzer für den Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht Versicherung entscheiden.
Der Hundehalter haftet nämlich für Schäden, die sein Hund bei anderen Menschen oder Sachen verursacht. Dabei ist es unerheblich wer den Schadens verschuldet. § 833 BGB (Gefährdungshaftung / Haftpflicht).
Für Kampfhunde gelten gesonderte Hundehaftpflicht Tarife.
Mitversichert ist auch der Tierhüter, der - unentgeltlich- auf das Tier aufpasst oder betreut.